Kein Kommentar zur Tatsache, dass Österreich faktisch, juristisch, praktisch und auch zukünftig aus dem Knast regiert werden kann. Wer nicht mehr als 11 Monate und 28 Tage unbedingten Knast – wegen Wiederbetätigung, z.B. – fasst, kann weiter Bundeskanzler, Landeshauptmann, Landeshauptmannvize sein.
Eine Antwort auf „Kein Kommentar (2)“
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was erwartest du denn? eine gerechte welt? wir schreiben doch nur, weil sie ungerecht ist.